Code of Conduct.

/Code of Conduct

Code of Conduct

 

 

1         Aufnahme eines Mitglieds

Ein mögliches neues Mitglied muss sich mittels eines Anmeldeformulars bewerben. Dazu ist mindestens eine Empfehlung eines bestehenden Mitgliedes erforderlich.

Über die mögliche Aufnahme des Mitglieds entscheidet am Ende der Vereinsvorstand. Es besteht grundsätzlich keinen Anspruch auf eine Mitgliedschaft. Die Ablehnung muss nicht begründet werden.

Mit der Aufnahme akzeptiert das Mitglied die Vereinsstatuten sowie den «Code of Conduct».

 

2         Ausschluss des Mitglieds

Dieser «Code of Conduct» bildet die Grundlage für unsere gemeinsame Zigarrenlounge. Es soll ein Ort des Genusses und der Freude sein.

Sollte sich ein Mitglied nicht an diese Regeln halten, behält sich die Vereinsleitung das Recht vor, das Mitglied zu sanktionieren oder aus dem Verein auszuschliessen. Im Falle eines Ausschlusses verfallen sämtliche Ansprüche.

 

3         Mitgliedschaftsdauer

Die Mitgliedschaft dauert jeweils ein Jahr und wird ohne entsprechende Kündigung automatisch um ein weiteres Jahr verlängert. Die Kündigung muss spätestens 2 Monate vor Ablauf der Mitgliedschaft in schriftlicher Form erfolgen. Eine Übertragung der Mitgliedschaft ist nicht möglich.

 

4         Kosten der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft kostet pro Jahr CHF 2022. Jedem Mitglied werden pro Jahr CHF 1011 Konsumationsguthaben gutgeschrieben. Es können Mitgliedschaften sowohl auf Privatpersonen wie auch auf Firmen abgeschlossen werden. Bei Firmenmitgliedschaften muss die zutrittsberechtige Person klar definiert werden. Rückerstattung von bezahlten Mitgliederbeiträgen sowie von nicht verwendeten Konsumationsguthaben ist nicht möglich. Im Falle einer Mitgliedschaftserneuerung werden nicht verwendete Konsumationsguthaben auf das neue Jahr übertragen.

 

5         Zutrittskontrolle

Jedes Mitglied wird zu Beginn der Mitgliedschaft registriert und mittels biometrischen Fingerabdrucks identifiziert. Somit stellen wir sicher, dass nur Mitglieder unbeschränkt Zutritt zu den Räumlichkeiten erhalten.

 

6         Gästeregelung

Der Zutritt zur Lounge ist grundsätzlich nur den Mitgliedern gestattet. Jedes Mitglied hat aber die Möglichkeit, während einer Mitgliedschaft maximal 3 Gäste pro Jahr einzuladen. Zur Akquisition von neuen Mitgliedern kann die Vereinsleitung spezielle Events für Gäste organisieren.

 

7         Öffnungszeiten

Die Zigarrenlounge ist grundsätzlich 365 Tage rund um die Uhr geöffnet. Ausnahmen sind möglich aufgrund behördlich verordneter Einschränkungen oder von Elementarschäden. Während den offiziellen Öffnungszeiten (gemäss Homepage) wird das Mitglied durch anwesendes Personal bedient. Ausserhalb dieser Zeiten ist eine Selbstbedienung vorgesehen (siehe Punkt 8 und 9).

 

8         Konsumation während den offiziellen Öffnungszeiten

Während den offiziellen Öffnungszeiten werden die Mitglieder durch das anwesende Personal bedient. Es stehen ihnen dazu sämtlich vorhandenes Sortiment zur Verfügung.

Das Mitbringen von eigenen Zigarren, Getränken und Essen (ausgenommen ist das Konsumieren von Produkten aus dem benachbarten öffentlichen Sushi-Restaurant) ist nicht gestattet. Nach Verfügbarkeit werden wir auch weitere Speisen zur Verfügung stellen.

Die Konsumation wird direkt vor Ort beglichen (siehe Punkt 10 «Bargeldloses Bezahlen»).

 

9         Konsumation ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten

Die Lounge ist 24/7 für Mitglieder offen. Ausserhalb der offiziellen Öffnungszeiten gilt Selbstbedienung. Dafür stehen den Mitgliedern eine Auswahl an Getränken und Zigarren an einem dafür vorgesehenen Ort zur Verfügung.

Das Mitbringen von eigenen Zigarren, Getränken und Essen (ausgenommen ist das Konsumieren von Produkten aus dem benachbarten öffentlichen Sushi-Restaurant) ist nicht gestattet. Sollte ein Mitglied einen speziellen Wunsch in Bezug auf Zigarren und Getränke haben, suchen wir gemeinsam nach einer Lösung.

Die Mitglieder sind verpflichtet, diese Konsumation selbständig zu erfassen und entsprechend zu begleichen. Fehlbares Verhalten kann sanktioniert werden.

 

10    Bargeldloses Bezahlen

Die ganze Zigarrenlounge wird bargeldlos betrieben. Es sind keine Ausnahmen möglich. Die Bezahlung vor Ort kann mit allen üblichen Kredit- und Debitkarten sowie über die Mitgliederkarte erfolgen.

Die Mitglieder haben auch die Möglichkeit, Beträge zu überweisen und so Guthaben aufzuladen.

 

11    Mietkasten für Spirituosen

Es besteht die Möglichkeit, einen eigenen abschliessbaren Kasten für Spirituosen (Whisky, Rum, Cognac etc.) zu mieten. Die Miete beträgt CHF 200.00 pro Jahr. Die Spirituosen müssen aber bei uns erworben werden. Die Kästen sind ausschliesslich für die Lagerung von Spirituosen vorgesehen. Es sind nur eine bestimmte Anzahl Kästen verfügbar. First come, first served.

 

12    Events

Es werden in regelmässigen Abständen Events durchgeführt. Diese werden via E-Mail oder Homepage kommuniziert. Gäste können je nach Verfügbarkeit und gegen Bezahlung an den Events teilnehmen. Mitglieder haben jedoch immer Vorrang. Eine Anmeldung ist zwingend notwendig (siehe Punkt 13 «Reservationen»).

 

13    Reservationen

Grundsätzlich sind Reservationen nicht nötig. Die Lounge ist grosszügig konzipiert und die Mitglieder sollten grossmehrheitlich immer Platz haben.

Reservationen für mehrere Personen können aber bis 24h im Voraus getätigt werden. Die Reservation verfällt jedoch, sollten sich die Mitglieder nicht zur definierten Zeit einfinden.

Für die regelmässig stattfindenden Events sind Reservationen notwendig, da die Anzahl Teilnehmer beschränkt ist. First come, first served.

Ebenso kann der Sitzungsraum reserviert werden (siehe Punkt 14 «Sitzungsraum»).

 

14    Sitzungsraum

Es wurde ein Sitzungsraum eingerichtet, welcher individuell benutzt werden darf. Es ist ein professionelles Konferenzsystem vorhanden. Die Idee ist es, dass dieser Raum für private Telefongespräche, Conf-Calls, Sitzungen, ruhiges ungestörtes Arbeiten oder für einen netten Jass-Abend benutzt werden kann. Dieser Raum kann reserviert werden. Wenn keine Reservation vorliegt, soll der Raum jedem Mitglied zur freien Verfügung stehen. Die Aufenthaltsdauer sollte entsprechend so gewählt werden, dass auch andere anwesende Mitglieder davon profitieren können. Es darf selbstverständlich auch geraucht werden.

 

15    TV-Raum / Pokertische

Es steht ein spezieller TV-Bereich zur Verfügung. Es ist unser Ziel, dass die Mitglieder gemeinsame Events wie z.B. Fussball-/ Eishockey-WM, Golf-Masters, Formel-1 etc. konsumieren können. Der Lärmpegel soll entsprechend angepasst werden, damit sich die anderen Mitglieder nicht gestört fühlen.

Weiter befindet sich im Raum auch ein Pokertisch inkl. dem notwendigen Zubehör. Ziel soll es sein, dass regelmässige Turniere stattfinden werden. Das Schweizer Geldspielgesetz (BGS) findet Anwendung und wird strikte umgesetzt. Die Termine werden via E-Mail oder Homepage bekanntgegeben.

 

16    Allgemeines Verhalten

Die Lounge ist ein Treffpunkt für Geniesser und die, die es werden möchten. Es soll ein Ort sein, wo sich alle Mitglieder wohl fühlen können. Diskriminierungen (Geschlecht, Rasse, Hautfarbe, ethnische oder soziale Herkunft, Sprache und Religion etc.) werden nicht akzeptiert. Kein Mitglied soll benachteiligt werden.

Wir erwarten deshalb, dass sich jedes Mitglied gegenüber den anderen Mitgliedern und möglichen Gästen sowie dem Personal höflich, korrekt und respektvoll verhält. Dasselbe gilt auch in Bezug auf die Infrastruktur der Lounge.

 

17    Suchtverhalten

In sämtlichen Räumlichkeiten der Zigarrenlounge sowie der Terrasse gilt ein striktes Konsumationsverbot von Drogen aller Art, sowie auch deren Handel.

Aggressives Verhalten aufgrund von übertriebenem Alkoholkonsum wird nicht toleriert. Die fehlbaren Mitglieder können vom Verein ausgeschlossen werden. Ebenso haften sie für mögliche entstandene Schäden an Infrastruktur.

 

18    Parkplätze und Verhalten ausserhalb der Lounge

Es stehen den Mitgliedern diverse Parkplätze im Areal zur Verfügung. Es ist Sache der Mitglieder, allfällige Parkgebühren zu entrichten. Für fehlbares Verhalten haftet das Mitglied selbst.

Beim Betreten respektive beim Verlassen der Zigarrenlounge sollen unnötige Lärmemissionen vermieden werden. Dasselbe gilt auf dem ganzen Areal.

 

19    Inventar

Sämtliches Inventar ist Eigentum des Betreibers. Es soll allen Vereinsmitgliedern zur Verfügung stehen. Das Entwenden von Inventar, speziell von Feuerzeugen, Zigarrenschneidern, Aschenbechern und Gläsern ist nicht gestattet und wird verrechnet. Auf Wunsch und gegen Bezahlung können sämtliche Artikel offiziell erworben werden.

 

20    Überwachung

Sämtliche Eingangstüren, Zigarren- und Weinhumidor sowie die Innenräume der Zigarrenlounge werden durch Kameras überwacht. Die Aufnahmen werden regelmässig gelöscht respektive überschrieben. Die Überwachung dient ausschliesslich zum Schutz der Lounge sowie deren Mitglieder (siehe Punkt 21 «Datenschutz»).

 

21    Datenschutz

Sämtliche Daten der Mitglieder werden ausschliesslich intern und gemäss den üblichen Datenschutzbestimmungen gelagert. Es werden keine Mitgliederlisten publiziert und auch nicht an Drittanbieter weitergeleitet. Die Mitglieder werden in Form von E-Mail oder via Homepage informiert.

Die Daten der Überwachungskameras werden regelmässig gelöscht. Die Weitergabe an die behördlichen Instanzen erfolgt nur im Falle eines Vorfalls wie Einbruch, Diebstahl oder Gewaltdeliktes.